Schwängerungsklage

Schwängerungsklage

Schwängerungsklage, die Klage, welche der außerehelich Geschwängerten gegen den Schwängerer zusteht; oft auch s.v.w. Paternitätsklage. Nach Gemeinem Recht ging sie auf Ehelichung oder auf Geldabfindung (Dotation, Kranzgeld). Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch (§ 1715) gewährt nur die Kosten der Entbindung und des Unterhalts für die ersten 6 Wochen danach, sowie die für besondere etwa notwendig werdende Aufwendungen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Schwängerungsklage — Schwängerungsklage, vielfach auch Deflorationsklage genannt, diejenige Klage, mit der eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer einen Beitrag zu den Kosten der Entbindung, des Wochenbettes und der Taufe sowie zur Alimentation des Kindes …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Defloration — (lat.), Schwächung (s.d.) einer Jungfrau oder unbescholtenen Witwe. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 847, steht der Frauensperson, gegen die ein Sittlichkeitsverbrechen oder Vergehen begangen, oder die durch Hinterlist, Drohung oder unter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Satisfaktionsklage — Satisfaktionsklage, s. Schwängerungsklage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wochenbettkosten — Wochenbettkosten, s. Schwängerungsklage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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